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Neuer Hass in Afrika

Neuer Hass in Afrika Oberstes Gericht Ghanas macht den Weg frei für neues LGBT-Hass-Gesetz

ms - 21.07.2023 - 14:00 Uhr
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Eben noch blickte die Welt fassungslos auf das neue Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda, schon kommt die nächste Hiobsbotschaft für Schwule und Lesben in Afrika: Das Oberste Gericht des Landes, der Accra-Supreme Court, hat jetzt den Weg frei gemacht für das nächste Hass-Gesetz auf dem Kontinent.

Weg frei für ein strenges Anti-LGBT-Gesetz

Ghanas Oberster Gerichtshof hat in diesen Tagen eine Klage abgewiesen, mit der das Parlament daran gehindert werden sollte, ein strenges Anti-LGBT-Gesetz zu verabschieden. Damit ist der Weg jetzt frei für die Ratifizierung des Gesetzes, das bereits seit August 2021 immer wieder heftig debattiert worden war.

Im Kern soll mit dem neuen Gesetz die Lebenssituation von Homosexuellen und queeren Menschen weiter verschlechtert werden – aktuell ist gleichgeschlechtlicher Sex für Männer im westafrikanischen Land bereits verboten und wird mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Lesbische Frauen droht bisher allerdings keine Verfolgung.

Stärkung der Familienwerte

Das neue Gesetz sieht nun vor, gleichgeschlechtliche Beziehungen generell und allumfassend unter Strafe zu stellen. Ebenso illegal soll Transsexualität werden. In einem dritten Punkt sollen auch all jene Menschen verfolgt und inhaftiert werden können, die sich für LGBTI*-Rechte einsetzen.

In seiner Radikalität steht das Vorhaben dem neuen Gesetz in Uganda in nichts nach – auch hier können sich bereits Unterstützer von Homosexuellen strafbar machen. Die meisten Abgeordneten im ghanaischen Parlament des Landes haben sich bereits dafür ausgesprochen. Ziel sei es so auch, die „ghanaischen Familienwerte“ zu stärken.

Negative Auswirkungen auf internationale Entwicklungshilfen?

Gegen das Gesetz hatte die Wissenschaftlerin Amanda Odoi vor dem Obersten Gericht Klage eingereicht; sie hatte dabei die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selbst angezweifelt und zudem behauptet, dass sich das Gesetzesvorhaben auf die internationale Entwicklungshilfe und auf andere Formen der finanziellen Unterstützung des Landes auswirken würde.

Der Oberste Gerichtshof Ghanas entschied jedoch, dass ihre Argumente nicht überzeugend genug gewesen seien, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Gesetzesvorhaben wird jetzt die letzte Phase der parlamentarischen Genehmigung durchlaufen, bevor es wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

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